Wer ist hier eigentlich „zuständig“?

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Ein ausdrücklich bemerkenswerter Beitrag findet sich aktuell auf dem delegibus-Blog, verfasst von Oliver García, einem der Geschäftsführer von dejure.org.

Üblicherweise werden auf dieser Netzseite eigene oder „exklusive“ Inhalte eingestellt, doch in diesem Fall ist eine Ausnahme mehr als gerechtfertigt, offenbart der folgende Beitrag doch die Hybris der medialen Verarbeitung und vor allem die „rechtlichen“ Irreführungen der Spottdrosseln in dieser “Corona-Krise“ in einer Form, wie sie derzeit schlichtweg ihresgleichen sucht.

Wer ist zuständig?

Wer entscheidet?

Wer trägt Verantwortung und was hat all das mit dem „Staatsgefüge“ zu tun?

Darüber hinaus stellt sich einmal mehr die Frage:

Wer oder was ist der „Bund“? …

So lassen wir nun in der Folge also Herrn García zu Wort kommen, und wichtig: Möge jeder sich bitte die angemessene Zeit für den Beitrag nehmen, ihn sehr, sehr aufmerksam lesen und dann mal mehr als nur einen Moment „d’rauf rumdenken“ …

(Aufrichtigen Dank an „Kleiner Eisbär“ für den Hinweis auf diesen Beitrag!)


6. Mai 2020

Die Coronavirus-Krise als Angela-Merkel-Festspiele

Von Oliver García

Es passiert gerade etwas Merkwürdiges in den deutschen Medien. Während Virologen und Epidemiologen noch das Mutationspotential des Coronavirus erforschen, haben es das Virus und der Journalismus Hand in Hand vollbracht, allein aufgrund der Suggestionskraft des ersteren und der Deutungsmacht des letzteren den juristisch-politischen Handlungsrahmen zu mutieren und an seiner Stelle eine mediale Parallelwirklichkeit aufzubauen.

In dieser Parallelwirklichkeit, die – treu nach Platons Höhlengleichnis – unweigerlich auch die Wahrnehmung des durchschnittlichen Medienkonsumenten geworden ist, gibt es eine politische Instanz, die für all die Umwälzungen des Alltags in Zeiten der Krise zentraler Akteur, Zuschreibungsobjekt und – bei Änderungswünschen – Sehnsuchtsort ist: „Die Bundesregierung“.

Wann immer von Groß- oder Kleinmanövern der Politik in Sachen Seuchenbekämpfung die Rede ist, von getroffenen Entscheidungen, von neuen Vorschlägen, von Kurshalten oder Kursänderung: „Die Bundesregierung“ war oder ist am Zug. Gleich ob man den bisherigen, gegenwärtigen oder künftigen Einschränkungen mehr oder weniger zustimmt oder von ihnen mehr oder weniger entsetzt ist: Es ist „die Bundesregierung“, auf die Lob oder Kritik projiziert werden.

Man muß wahrlich kein Experte sein, um zu wissen, daß in der wirklichen Welt die Bundesregierung keinerlei Entscheidungen trifft über die gegenwärtigen pandemiebedingten Einschränkungen des Alltags- und Wirtschaftslebens. Schon in den Nebensätzen derselben Berichterstattung wird man manchmal aufgeklärt, daß die „Entscheidungen der Bundesregierung“ von den Landesregierungen „umgesetzt“ werden [!], wobei diese – so manche Berichte weiter – gewisse Spielräume hätten. Ausgehend von solchen Nachrichten kann man sich zumindest vorarbeiten zur Erkenntnis, daß nach gegenwärtiger Gesetzeslage die Bundesregierung keinerlei Befugnisse auf diesen Gebieten hat [!], vielmehr die „Stunde der Exekutive“ die Stunde der Regierungen der Länder ist (§ 32 IfSG).

Dies mag für viele – insbesondere für Journalisten – kontraintuitiv sein, zumal wenn man Beispiele aus dem Ausland vor Augen hat (in Frankreich wurden ähnliche – allerdings ungleich härtere – Maßnahmen buchstäblich in der Ich-Form durch den Präsidenten verfügt). Wer es gewohnt ist, die deutschen Länder als so etwas wie nachgeordneten Verwaltungseinheiten zu sehen, wird von dieser Rechtslage mehr überrascht sein, als wer sie als die originären Staaten, die sie verfassungsrechtlich auch sind [!], wahrnimmt.

Daß das einschlägige Gesetz – hier das Infektionsschutzgesetz – Bundesrecht ist, aber von der Landesexekutive angewandt wird (nicht nur im rein technischen Sinne ausgeführt, sondern auch politisch ausgefüllt wird), ist keine Besonderheit, sondern – schon seit der Bundesgründung 1866/1871 – ein Strukturmerkmal des deutschen Föderalismus. Als zu Beginn der Coronavirus-Krise das Infektionsschutzgesetz geändert wurde – durch das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 27.03.2020 (BGBl. I S. 587) – stand die Idee zur Diskussion, für großräumige Exekutivmaßnahmen eine Zuständigkeit der Bundesregierung oder eines Bundesministeriums einzuführen.

Dieser Vorschlag konnte sich nicht durchsetzen [Warum?]. Lediglich für bestimmte punktuelle Teilbereiche (wie grenzüberschreitender Verkehr und arbeits- und sozialrechtliche Abweichungsmöglichkeiten im Gesundheitsbereich) wurde eine Sonderermächtigung für das Bundesministerium für Gesundheit geschaffen (§ 5 Abs. 2 IfSG). Ob eine darüber hinausgehende Verlagerung von Kompetenzen auf den Bund für den hier interessierenden Bereich der allgemeinen Seuchenbekämpfung verfassungsrechtlich möglich und, bejahendenfalls, auch sachgerecht gewesen wäre, soll hier nicht Thema sein. Ebenso wenig die Frage, warum bei dieser Gesetzesänderung nicht die materielle Reichweite der Eingriffsmöglichkeiten im Hinblick auf die Wesentlichkeitstheorie rechtssicherer ausformuliert wurde.

Die Frage ist vielmehr, wieso die Medien der Illusion Vorschub leisteten und leisten, der Bund wäre der zentrale Akteur in der die Öffentlichkeit am meisten beschäftigenden Frage der Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Kaum eine Meldung oder Meinungsäußerung kommt ohne diese Prämisse aus – ein paar Beispiele: …

[Bitte ein Stück runterrollen und den vollständigen Beitrag hier weiterlesen!]

Alles läuft nach Plan …

Der Nachtwächter

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